{"id":1024,"date":"2021-07-30T17:27:48","date_gmt":"2021-07-30T15:27:48","guid":{"rendered":"https:\/\/jusosnf.de\/home\/?page_id=1024"},"modified":"2021-07-30T17:34:54","modified_gmt":"2021-07-30T15:34:54","slug":"unsere-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/jusosnf.de\/home\/unsere-satzung\/","title":{"rendered":"Unsere Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #500014; font-size: 24px;\"><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/span><br \/>\nDie Mitglieder der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD Nordfriesland bekennen sich zu ihrer Tradition als Teil der sozialdemokratischen Bewegung. Sie engagieren sich f\u00fcr eine freie, gerechte und solidarische Gesellschaftsordnung, die eine Selbstbestimmung des Menschen erm\u00f6glicht. Diese Werte verbindet sie mit den weltweiten Prinzipien der Gleichberechtigung und der Nachhaltigkeit. F\u00fcr die Umsetzung und St\u00e4rkung dieser Ziele und \u00dcberzeugungen in der Gesellschaft setzen sich die Mitglieder des Juso-Kreisverbandes aktiv ein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #500014;\">\u00a71 Name und Sitz<\/span><br \/>\n(1) Die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos in der SPD) des Kreises Nordfriesland bilden den Kreisverband. Der Kreisverband ist eine Arbeitsgemeinschaft der SPD im Sinne des Organisationsstatuts. Er f\u00fchrt als Bezeichnung \u201eJusos in der SPD\u201c mit dem Zusatz \u201eKreisverband Nordfriesland\u201c.<br \/>\n(2) Sitz ist Husum. Die Sitzungsorte k\u00f6nnen vom Vorstand frei gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #500014;\">\u00a72 Aufgaben<\/span><br \/>\nDer Kreisverband Nordfriesland der Jusos in der SPD hat folgende Aufgaben:<br \/>\n\u2022 Innerhalb der Gesellschaft und insbesondere der Jugend f\u00fcr die Demokratie zu wirken und zu werben,<br \/>\n\u2022 Die Arbeit der SPD konstruktiv und kritisch zu begleiten,<br \/>\n\u2022 Politische Schulungs,- Bildungs- und Informationsarbeit besonders unter Jungw\u00e4hlerinnen und Jungw\u00e4hlern durchzuf\u00fchren,<br \/>\n\u2022 Sich aktiv daf\u00fcr einzusetzen, Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die verantwortliche Mitarbeit bei der Verwirklichung der von den Jusos Nordfriesland angestrebten Ziele in \u00f6ffentlichen Mandaten und Partei\u00e4mtern zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #500014;\">\u00a73 Mitgliedschaft<\/span><br \/>\nMitglied des Juso-Kreisverbandes Nordfriesland ist,<br \/>\n\u2022 Wer zwischen 14 und 35 Jahren alt und Mitglied eines Ortsvereins der SPD im Gebiet des SPD-Kreisverbandes Nordfriesland ist (Jusos mit Parteizugeh\u00f6rigkeit),<br \/>\n\u2022 Wer zwischen 14 und 35 Jahren ist, seine Mitgliedschaft dem Vorstand des Kreisverbandes schriftlich erkl\u00e4rt hat und keine Unvereinbarkeit mit einer Mitgliedschaft in der SPD im Sinne der \u00a7\u00a76, 10 Abs. 2 des Organisationsstatutes der SPD in der jeweils geltenden Fassung besteht (Juso-Unterst\u00fctzer\/innen in der SPD).<br \/>\n\u2022 Jusos, die Unterst\u00fctzer\/innen sind, stehen grunds\u00e4tzlich die gleichen Mitgliedsrechte zu wie Jusos mit Parteizugeh\u00f6rigkeit. Sie sind jedoch ausgeschlossen von der Vertretung der Jusos in den Gremien der SPD.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #500014;\">\u00a74 Ende der Mitgliedschaft<\/span><br \/>\n(1) Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft der Jusos endet nach Ma\u00dfgabe der Bestimmungen \u00fcber das Ende der Mitgliedschaft in der SPD (\u00a74 Organisationsstatut).<br \/>\n(2) Die Mitgliedschaft endet in jedem Fall mit der Vollendung des 36. Lebensjahres, dem Ableben des Mitglieds oder einer formlosen schriftlichen Austrittserkl\u00e4rung. Werden Personen vor ihrem 36. Geburtstag in Funktionen der Jusos gew\u00e4hlt, so k\u00f6nnen sie diese Funktion bis zum Ende ihrer Amtsperiode aus\u00fcben.<br \/>\n(3) Ein Mitglied kann bei mutwilligen Zuwiderhandlungen gegen Beschl\u00fcsse des Juso-Kreisverbandes, sofern dies im Namen des Juso-Kreisverbandes geschieht mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder aus dem Juso-Kreisverband ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #500014;\">\u00a75 Organe<\/span><br \/>\n\u2022 Die Kreiskonferenz<br \/>\n\u2022 Der Kreisvorstand<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #500014;\">\u00a76 Kreiskonferenz<\/span><br \/>\n(1) Die Kreiskonferenz ist das oberste Beschlussorgan des Kreisverbandes und beschlie\u00dft \u00fcber die Satzung und Antr\u00e4ge, nimmt den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes entgegen und entschlie\u00dft \u00fcber die Entlastung des Kreisvorstandes. Sie besteht aus allen anwesenden Mitgliedern des Kreisverbandes. Sie w\u00e4hlt den Kreisvorstand, die Delegierten zu den SPD-Kreisparteitagen, die Landeskonferenzdelegierten und die Landesausschussdelegierten im Abstand von einem Jahr. Wird auf einer Kreiskonferenz gew\u00e4hlt, so muss eine Kontaktadresse der Wahlberechtigten, die Zahl der abgegebenen Stimmen und das Wahlergebnis in einem Protokoll vermerkt werden, welches an den Juso-Landesverband und an die SPD-Mitgliederverwaltung weitergegeben wird.<br \/>\n(2) Die Kreiskonferenz bestimmt vor den Wahlen zum Kreisvorstand, die zu besetzenden Positionen. Die Position des Kassenbeauftragten ist obligatorisch. Die Anzahl der Positionen muss ungerade sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #500014;\">\u00a77 Kreisvorstand<\/span><br \/>\n(1) Der Kreisvorstand besteht aus<br \/>\n\u2022 Stimmberechtigten Mitgliedern,<br \/>\n\u2022 Beratenden Mitgliedern.<br \/>\n(2) Stimmberechtigte Mitglieder des Vorstands sind die Personen, die durch die Kreiskonferenz gew\u00e4hlt wurden.<br \/>\n(3) Der Kreisvorstand kann weitere beratende Mitglieder ernennen.<br \/>\n(4) Beratende Mitglieder des Kreisvorstandes sind grunds\u00e4tzlich die Vorsitzenden der Orts-AGen im Kreis Nordfriesland.<br \/>\n(5) Der\/die Vorsitzende*n vertreten den Juso-Kreisverband nach au\u00dfen. Der\/die Vorsitzende*n sind f\u00fcr die Koordination der Gruppent\u00e4tigkeit verantwortlich.<br \/>\n(6) Der Kreisvorstand regelt seine interne Aufgabenverteilung durch eine Gesch\u00e4ftsordnung.<br \/>\n(7) Der oder die Kassenbeauftragte sammelt s\u00e4mtliche entstandene Rechnungen<br \/>\nund gibt diese an den oder die Kreiskassierer\/in der SPD Nordfriesland zur<br \/>\nKostenerstattung weiter. Des Weiteren archiviert er oder sie diese Rechnungen und<br \/>\nist zust\u00e4ndig f\u00fcr eine j\u00e4hrliche Kosten\u00fcbersicht. Zus\u00e4tzlich liegt die Funktion im Begleichen der zu erstattenden Kosten f\u00fcr die jeweiligen Mitglieder, die bei<br \/>\nAusgaben in Vorleistung getreten sind.<br \/>\n(8) Alle Funktionstr\u00e4ger\/innen haben sich bei ihrer Arbeit an Beschlusslagen des Juso-Kreisverbandes zu halten. Wurde ein Arbeitsprogramm verabschiedet, so ist der Vorstand f\u00fcr seine Umsetzung verantwortlich.<br \/>\n(9) Alle Mandats- und Funktionstr\u00e4ger\/innen innerhalb des Juso-Kreisverbandes sind verpflichtet, die Mitglieder des Vorstandes des Juso-Kreisverbandes bez\u00fcglich ihrer Arbeit in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden zu informieren. Ferner sind alle Mitglieder, die Mandats- und Funktionstr\u00e4ger\/innen in Positionen der SPD sind, verpflichtet, dem Juso-Kreisverband regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber ihre Aktivit\u00e4ten zu berichten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #500014;\">\u00a78 Wahlen\u00a0 <\/span><br \/>\n(1) F\u00fcr die Wahlen zum Kreisvorstand, sowie der Delegationen zu den SPD-<br \/>\nKreisparteitagen, zu den Landeskonferenzen und zum Landesausschuss gilt nach<br \/>\nMa\u00dfgabe der in den folgenden Abs\u00e4tzen genannten Besonderheiten die<br \/>\nWahlordnung der SPD.<br \/>\n(2) Bei allen Wahlen ist im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen<br \/>\nStimmen erforderlich. In zweiten Wahlgang gen\u00fcgt die relative Stimmenmehrheit.<br \/>\n(3) Bei Listenwahlen gilt die neueste Fassung der Wahlordnung der SPD.<br \/>\n(4) Bei Einzelwahlen mit nur einer Kandidatur sind Stimmzettel zu verwenden, die Markierungsfelder f\u00fcr \u201eJa\u201c, \u201eNein\u201c und \u201eEnthaltung\u201c enthalten. Bei Einzelwahlen mit mehreren Kandidaturen sind Stimmzettel zu verwenden, die ein Markierungsfeld<br \/>\nhinter jedem Namen tragen. Zus\u00e4tzlich enthalten diese ein Markierungsfeld mit<br \/>\n\u201eEnthaltung\u201c, diese gilt dann f\u00fcr den gesamten Wahlgang.<br \/>\n(5) Bei Listenwahlen sind Stimmzettel g\u00fcltig, wenn mindestens die H\u00e4lfte und<br \/>\nh\u00f6chstens die Gesamtzahl der zu besetzenden Pl\u00e4tze markiert sind. Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend.<br \/>\n(6) Sollten zu vergebene Pl\u00e4tze durch fehlende Kandidaten oder Kandidatinnen<br \/>\naufgrund der Geschlechterquote nicht ausgef\u00fcllt werden k\u00f6nnen, werden diese durch<br \/>\njeweils entweder weitere weibliche oder m\u00e4nnliche Mitglieder besetzt.<\/p>\n<p><span style=\"color: #500014;\">\u00a79 Fristen und Formalit\u00e4ten<\/span><br \/>\n(1) Die Einladung zu einer Kreiskonferenz erfolgt in Textform. Auf ausdr\u00fccklichen Wunsch kann auch eine Einladung in Schriftform erfolgen.<br \/>\n(2) Die Ladungsfrist f\u00fcr die ordentliche Kreiskonferenz betr\u00e4gt 14 Tage.<br \/>\n(3) Bei au\u00dferordentlichen Kreiskonferenzen betr\u00e4gt die Ladungsfrist ebenfalls 14 Tage.<br \/>\n(4) Der Antragsschluss f\u00fcr satzungs\u00e4ndernde Antr\u00e4ge betr\u00e4gt in jedem Fall zehn Tage. Satzungs\u00e4ndernde Antr\u00e4ge k\u00f6nnen nur auf einer ordentlichen Kreiskonferenz behandelt werden. F\u00fcr alle \u00fcbrigen Antr\u00e4ge gibt es keine Antragsfrist.<\/p>\n<p><span style=\"color: #500014;\">\u00a710 Bindung an die Bundesebene<\/span><br \/>\n(1) Im \u00dcbrigen gelten die Grunds\u00e4tze f\u00fcr die T\u00e4tigkeit f\u00fcr die Arbeitsgemeinschaften<br \/>\nin der SPD.<\/p>\n<p><span style=\"color: #500014;\">\u00a711 \u00c4nderung dieser Satzung<\/span><br \/>\n(1) Diese Satzung kann nur durch Beschluss einer ordentlichen Kreiskonferenz mit<br \/>\nZweidrittelmehrheit der Stimmen aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder<br \/>\nge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #500014;\">\u00a712 Inkrafttreten<\/span><br \/>\n(1) Diese Satzung tritt unmittelbar nach Beschlussfassung in Kraft. Alle vorhergehenden Satzungen und Richtlinien verlieren mit dem Inkrafttreten dieser<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel Die Mitglieder der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD Nordfriesland bekennen sich zu ihrer Tradition als Teil der sozialdemokratischen Bewegung. Sie engagieren sich f\u00fcr eine freie, gerechte und solidarische Gesellschaftsordnung, die eine Selbstbestimmung des Menschen erm\u00f6glicht. Diese Werte verbindet sie mit den weltweiten Prinzipien der Gleichberechtigung und der Nachhaltigkeit. 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